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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Assistenz- bzw. Beratungstätigkeit und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Das aktuelle Leistungsportfolio kann auf www.bynano.de eingesehen werden. Durch Buchung eines Tarifs, eines Stundenpakets oder einer Beratungsleistung akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB’s und stimmen diesen ausdrücklich zu.

A L L G E M E I N E    G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N    (A G B)

Z U S A T Z     Z U M     D I E N S T L E I S T U N G S V E R T R A G

§ 1 Geltung & Vertragsabschluss

  1. 1ByNano Inh. Martina Hafner (im Folgenden “Auftragnehmer“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

  3. 1Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem unternehmerischen Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. 2Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

  4. 1Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. 2Den AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. 3Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

  5. 1Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 2Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 

§ 2 Angebote und Preise

  1. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. 1Die Darstellung von Angeboten des Auftragnehmers auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. 2Der Auftragnehmers wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen machen. 3Aus diesem Angebot ergeben sich die vertragsgegenständlichen Tätigkeiten des Auftragnehmers. 4Soweit der Auftraggeber weitergehende Tätigkeiten anfragt, ist darüber eine ergänzende Einigung erforderlich.

  3. 1Die Preise richten sich nach Stundenanzahl oder gewählter Paket- bzw. Pauschalpreise. 2Preise für Dienstleistungen können persönlich oder per E-Mail unter ByNano@mail.de angefragt werden.

  4. 1Die bei der Buchung angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor. 2Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im Fall von Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern während des Buchungsvorganges ein Gegenangebot ausstellen.

  5. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots des Auftragnehmers kostenpflichtig ist.

  6. 1Der Auftragnehmer weist als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG keine gesetzliche Umsatzsteuer aus. 2Bei längerer Vertragsdauer hat der Auftragnehmer das Recht, eine Anpassung der Vergütung geltend zu machen, der Auftraggeber ist verpflichtet, mit dem Auftragnehmer hierüber in Verhandlungen zu treten.

 

§ 3 Vertragssprache, Vertragsabschluss und -annahme

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  2. 1Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit das Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers zu buchen oder den Auftragnehmer mittels Unterzeichnung eines vom Auftragnehmer ausgestellten unverbindlichen Angebots zu beauftragen. 2Schriftliche Angebote erhält der Auftraggeber nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer per E-Mail oder auf Wunsch per Post.

  3. 1Eine Buchung des Auftraggebers stellt ein Angebot an den Auftragnehmer dar. 2Ein gültiger Vertragsabschluss kommt erst nach Annahme des Auftragnehmers zustande.

  4. 1Nach Buchungseingang erhält der Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse. 2Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

  5. Die Vertragsannahme seitens des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber schriftlich an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.

  6. 1Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2Eventuell bereits getätigte Zahlungen vom Auftraggeber werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

  7. Weiter wird ein Dienstvertrag geschlossen, dessen Inhalt auch die AGB’s in ihrer jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung miteinschließt.

 

 

§ 4 Dienstleistungsangebot

  1. 1Der Auftragnehmer assistiert dem Auftraggeber auf selbständiger Basis bei dessen Aufgaben, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2Gegenstand der Tätigkeit des Auftragnehmers ist die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

  2. 1Soweit der Auftraggeber Aufträge an den Auftragnehmer mündlich erteilt, sind diese bindend. 2Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. 3Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn der Auftragnehmer vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. 4Ein Auftrag kann durch den Auftragnehmer auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist, im Zweifel ist anzunehmen, dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch für Erweiterungen der Tätigkeit gelten.

  3. 1Der Auftragnehmer bietet seinem Auftraggeber die Arbeitszeit/Arbeitsleistung an. 2Der Auftraggeber hat nach Vertragsannahme die Möglichkeit dem Auftragnehmer einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Aufgaben/Arbeitsaufträge zu übermitteln.

  4. 1Diese Arbeitsaufträge können per E-Mail, telefonisch oder über mit dem Auftraggeber vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. 2Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben. 3Zusätzlich gibt der Auftraggeber, bei Bedarf, eine für das Volumen des entsprechenden Arbeitsauftrages angemessene Frist vor.

  5. 1Der Auftragnehmer wird den Eingang des Arbeitsauftrages rückbestätigen, die vom Auftraggeber übermittelten Angaben prüfen und wenn nötig Rückfragen dazu stellen bzw. eventuell fehlende Informationen beim Auftraggeber einholen. 2Vom Auftraggeber angegebene Fristen werden vom Auftragnehmer auf Realisierbarkeit geprüft und dementsprechend rückbestätigt oder ein Gegenvorschlag unterbreitet.

  6. 1Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel nicht in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, sondern in den Büroräumen des Auftragnehmers, in eigenen Räumen oder von unterwegs. 2Der Auftraggeber kann nicht über den Arbeitsort des Auftragnehmers bestimmen.

  7. Wenn für vom Auftraggeber gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.

  8. 1Arbeiten an eventuellen Werbe- oder Recruitingkampagnen für den Auftraggeber enthalten zu keiner Zeit die vom jeweiligen Medium dafür veranschlagten Kosten. 2Alle eventuell anfallenden Kosten für Fremdanbieter hat der Auftraggeber selbst zu tragen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder auf Wunsch vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellt. 3Eine Beauftragung/Buchung dieser Anbieter erfolgt nur nach schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber.

  9. 1Der Auftragnehmer ist nicht für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers erstellten Arbeiten verantwortlich. 2Die fachliche, sprachliche und inhaltliche Richtigkeit der Arbeiten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

§ 5 Leistungserbringung, Leistungszeit, Verzug, Höhere Gewalt

  1. 1Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. 2Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.

  2. Liefer- und Leistungszeiten als auch deren Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden.

  3. 1Sofern der Auftragnehmer für eine Leistungserbringung auf Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten angewiesen ist, gelten vereinbarte Leistungsfristen vorbehaltlich einer fristgerechten Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten des Auftragnehmers. 2Der Vorbehalt gilt nicht für solche Verzögerungen, die der Auftragnehmer selbst zu vertreten hat.

  4. 1Höhere Gewalt oder bei dem Auftragnehmer oder den Subunternehmern des Auftragnehmers eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik oder Aussperrung, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. 2Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6 Tarife, Tarifbestimmungen und Leistungsumfang

  1. Tarife: Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer auf Nachfrage ein individuelles Leistungsangebot.

  2. 1Mindestvertragslaufzeiten gelten nicht. 2Der Auftragnehmer erbringt die gebuchte Leistung innerhalb des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmten Leistungszeitraumes.

  3. 1Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch Rechnungsstellung des Auftragnehmers an den Auftraggeber am Monatsende. 2Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen fällig. 3Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. 4Dem Auftragnehmer stehen die gesetzlichen Rechte, insbesondere der Zinssatz gem. § 288 Abs. 2 und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 zu.

  4. 1Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten sein kann. 2Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. 3Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich.

 

§ 6 Taktung und Zeitaufzeichnung

  1. 1Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet. 2Aufgaben, die 15 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.

  2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Auftraggeber aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.

  3. Arbeitspausen werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.

  4. Das aktuell für den Auftraggeber verfügbare Stundenkontingent - bei Vereinbarung eines Paketpreises - wird dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.

 

 

§ 7 Kündigung

  1. Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an bynano@mail.de oder Post an die in den AGB angegebene Adresse) zu erfolgen.

  2. 1Sofern in dem Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart ist, gilt diese. 2Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. 3Erfolgt zum Ende einer fest vereinbarten Laufzeit eine Einigung auf eine neue Festlaufzeit nicht, wird der Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag und kann nach Abs. 3 beendet werden.

  3. 1Ist eine feste Laufzeit nicht vereinbart, kann der Vertrag von jeder der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.

  4. 1Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, werden die Leistungen des Auftragnehmers anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. 2Darüber hinaus ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer diejenigen Kosten, die ihm aus dem Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind (z.B. noch erforderliche Datensicherungen).

 

§ 8 Elektronische Rechnungslegung

1Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form - per E-Mail - zu übermitteln. 2Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

 

§ 9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. 1Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstigen Vorschriften zu nennen, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Leistung beachten soll. 2Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nimmt der Auftragnehmer nicht vor. 3Dafür ist vom Auftraggeber ein Rechtsanwalt einzuschalten.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Informationen und Materialien liefern (z. B. Zugänge zu Plattformen, Passwörter, generelle oder konkrete Handlungsanweisungen, zu verwendende Logos, Layout-Vorlagen für Textverkehr oder sonstige vereinbarte Beistellungen des Auftraggebers).

  3. 1Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. 2Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Dienste des Auftragnehmers erforderlichen Umfang. 3Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

  4. 1Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizuhalten. 2Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

  5. 1Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. 2Eine Haftung des Auftragnehmers für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.

  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Leistung für den Auftraggeber mit dessen Namen und Logo als Referenz benennt.

 

 

§ 10 Urheberrechte

1Der Auftraggeber bestätigt, dass die Urheberrechte bzw. Reproduktionsrechte bei allen von ihm an den Auftragnehmer übermittelten Arbeiten/Dokumenten bei ihm liegen. 2Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

§ 11 Bereitstellung von Arbeitsergebnissen

  1. Arbeitsergebnisse werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber elektronisch per E-Mail und wenn nötig mit Anhang oder mittels Downloadlink versendet.

  2. 1Alternative Übertragungswege sind vorab zwischen beiden Parteien schriftlich abzuklären. 2Hierfür anfallende Kosten für Porto sind vom Auftraggeber vollständig zu übernehmen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

  3. 1Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien und Anhänge fehlerfrei funktionieren und frei von Viren sind. 2Für auf dem Übermittlungsweg entstandene Verfälschung, Verstümmelung oder sonstige Beschädigung besteht keine Haftung.

 

§12 Termine und Fristen

  1. Die vom Auftragnehmer für Arbeitsaufträge angegebenen Fristen bzw. Deadlines gelten als unverbindlich, sofern dies nicht anders schriftlich vom Auftragnehmer rückbestätigt wurde.

  2. Die Fristen sind entsprechend des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes angemessen zu setzen.

  3. Ein Arbeitsauftrag gilt dann als abgeschlossen, wenn dieser dem Auftraggeber per E-Mail bzw. auf den zuvor schriftlich vereinbarten Weg zur Verfügung gestellt wurde.

  4. 1Vom Auftraggeber angegebene Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn dieser alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere benötigte Arbeitsmittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. 2Werden diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Frist dementsprechend.

  5. Der Auftragnehmer kann Fristen verlängern, wenn sich Arbeitsaufträge als unvorhersehbar umfangreicher erweisen oder der Auftraggeber den Arbeitsauftrag nachträglich erhöht.

  6. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schnellstmöglich über die Nichteinhaltung der Frist zu informieren und eine neue voraussichtliche Frist anzugeben.

 

§ 13 Leistungsmängel

  1. 1Leistungsmängel bei abgeschlossenen Arbeitsaufträgen sind innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung an den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mit Angabe der Mängel einzureichen. 2An den übermittelten Arbeitsergebnissen dürfen seitens des Auftraggebers keine Veränderungen vorgenommen worden sein.

  2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zu gewähren.

  3. Lässt der Auftragnehmer vereinbarte Nachfristen zur Mängelbeseitigung verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber eine angemessene Wert- oder Zeitgutschrift für sich beanspruchen.

  4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den unternehmerischen Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung oder eigenständigen Minderung vereinbarter Zahlungen.

 

 

§ 14 Leistungserbringung durch Dritte

  1. 1Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben teilweise oder vollständig durch Dritte erbringen zu lassen. 2Die Auswahl, Abwicklung sowie Bezahlung dieser externen Dienstleister erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.

  2. Es besteht zu keiner Zeit ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und den vom Auftragnehmer ausgewählten externen Dienstleistern.

 

§ 15 Kommunikation

  1. 1Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Auftraggeber per E-Mail zu führen. 2Es wird darauf hingewiesen, dass der E-Mailverkehr unverschlüsselt erfolgt.

  2. 1Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellte Applikation, Telefon, Skype, Zoom, Teams, WhatsApp, SMS etc. statt. 2Sofern der Kontakt über eine unverschlüsselte Verbindung erfolgt, willig der Auftraggeber in diese ein.

 

§ 16 Verschwiegenheit und Geheimhaltung

  1. Einer Geheimhaltungsverpflichtung des Auftragnehmers unterfallen nur Informationen, Daten, Pläne oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers, die dieser ausdrücklich als geheim gekennzeichnet hat. 

  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne das Verschulden des Auftragnehmers allgemein bekannt ist oder wird oder ohne sein Verschulden allgemeinen bekannt wird, wenn er sich die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung der Informationen des Auftraggebers erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

  3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.

  4. 1Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Auftraggeber unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. 2Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

 

§ 17 Vermögensverschlechterung des Auftraggebers

  1. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist er berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder das Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen. 

  2. 1Sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung der Vergütung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die restliche Vergütung auszusetzen. 2Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 3Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt. 

 

 

§ 18 Widerrufsrecht für Konsumenten

  1. 1Der nicht unternehmerische Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsannahme durch Erklärung des Widerrufs vom Vertrag zu lösen. 2Der Widerruf hat schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.

  2. 1Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt die Ausführung der Leistung bereits vor der Widerrufsfrist zu beginnen. 2Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Während des Buchungsvorgangs wird vom Auftragnehmer nochmals darauf hingewiesen und der Ablauf der Widerrufsfrist muss vom Auftraggeber bestätigt werden.

  3. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Vertragsausführung.

  4. 1Im Falle eines Widerrufs erhält der Auftraggeber bereits getätigte Zahlungen auf das verwendete Zahlungsmittel bei Vorauskasse gutgeschrieben. 2Bei bereits erbrachter Arbeitsleistung wird der Betrag für die aufgewendete Arbeitszeit von der Gesamtsumme der Gutschrift abgezogen.

  5. Im Falle eines Widerrufs sind bereits erhaltene Leistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr verwendet werden.

  6. Es wird darauf hingewiesen, dass es kein gesetzliches Widerrufsrecht im B2B-Bereich gibt. B2B-Verträge sind vom Widerruf ausgeschlossen.

 

§ 19 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz mit einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt. 

  2. 1Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer gar nicht. 2Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. 3Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die dem Auftraggeber also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 

  3. 1Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. 2Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

  4. 1Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadhaft ist. 2Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. 3Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

 

§ 20 Datenschutz

  1. 1Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. 2Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Dritte weitergegeben werden. 3Der Auftragnehmer trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. 4Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung durch den Auftraggeber.

  2. 1Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. 2Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Auftraggeberdaten und Auftraggeberinformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.

  3. Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die

    1. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder

    2. ohne Verschulden der zur Verschwiegenheit verpflichteten Partei allgemein bekannt werden; oder

    3. durch einen Dritten, der am Auftragsergebnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.

  4. 1Zum Zwecke der Durchführung und Durchsetzung des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und weiterzugeben. 2Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. 3Hierzu gehören insbesondere der Name, die Anschrift, die Telefonnummer, das Geburtsdatum oder die Kontoverbindung.

  5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Unternehmensname, Vorname, Nachname, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n), Postanschrift, UID-Nummer und Zahlungsdaten zur Auftragsabwicklung und zur Personalisierung von Online-Angeboten des Auftragnehmers gespeichert und verarbeitet werden.

  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und umfangreiche Schutzmaßnahmen auf technischer und persönlicher Ebene einzusetzen.

  7. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Auftragnehmer alles nach aktuellem Stand der Technik dafür unternimmt die erhaltenen Auftraggeberdaten zu schützen.

  8. Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.

 

§ 21 Anwendbares Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

§ 22 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort: Kolbermoorer Str. 30, 83043 Bad Aibling

  2. 1Als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsangelegenheiten zwischen Auftragnehmer und unternehmerischen Auftraggeber (B2B) wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. 2Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

  3. 1Für alle gegen einen Konsumenten (B2C), der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Konsument seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 2Für Konsumenten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Deutschland haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

§ 23 Mediation

  1. 1Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich dessen Wirksamkeit, werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. 2Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg oder ist vor Ablauf der 30 Tage schon ersichtlich, dass eine Lösung im Verhandlungsweg nicht erreicht werden kann, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt im Rahmen einer Mediation zu lösen. 

  2. 1Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. 2Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. 3Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. 4Nicht als Streitigkeit im Sinne dieser Bestimmung gilt die schlichte Nichtzahlung der Vergütung durch den Auftraggeber. 

  3. 1Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. 2Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Auftragnehmers zu bestimmen. 3Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. 4Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache. 

  4. Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil

    1. die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären,

    2. nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden,

    3. der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder

    4. eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

  5. 1Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. 2Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. 3Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung. 

 

 

§ 24 Schlussbestimmungen

  1. 1Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. 2Allfällige Änderungen sind wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

  2. 1Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. 2Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

  3. Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.

  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. 1Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

Stand: März 2022

© 2022 www.bynano.de Martina Hafner

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